Ab dem 1. Juli 2023 treten bedeutende Änderungen in der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) in Kraft. Diese Änderungen betreffen das Förderverfahren, die Voraussetzungen für Förderfähigkeit sowie die Zuständigkeiten der Behörden und sind darauf ausgerichtet, den Prozess zu verbessern und zu vereinfachen. In diesem Artikel bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Änderungen und deren Auswirkungen auf Hausbesitzer und die Energieberatungsbranche.
Umstellung des Förderverfahrens
Eine der wesentlichen Änderungen betrifft das Förderverfahren der Energieberatung für Wohngebäude. In Zukunft werden die Zuschüsse direkt an die Beratungsempfänger ausgezahlt. Antragsteller müssen den Förderantrag einreichen und erhalten anschließend einen Zuwendungsbescheid. Um den Prozess zu vereinfachen, können Antragsteller sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Voraussetzungen für die Förderung
Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste:
Für die Förderung muss die Energieberatung von einem qualifizierten Experten durchgeführt werden, der in der Energieeffizienz-Expertenliste gelistet ist. Diese Liste garantiert, dass nur qualifizierte Fachleute die Förderberatung für Wohngebäude durchführen können. Wenn Sie sich für eine Beratung anmelden, stellen Sie sicher, dass der Berater die Anforderungen erfüllt und die nötigen Qualifikationen besitzt.
individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
Ab dem 1. Juli 2023 wird eine weitere Änderung in Kraft treten: Energieberatung für Wohngebäude wird nur dann gefördert, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird. Der iSFP ist ein umfassender Plan, der auf die energetische Sanierung des Wohngebäudes zugeschnitten ist. Diese Maßnahme soll die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Förderprogramme für Energieberatung erhöhen.
Übergangsregelung
Bis zum 31. Dezember 2023 bleibt die Zulassung für das Förderprogramm durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weiterhin anerkannt. Diese Übergangsregelung ermöglicht es, die neuen Anforderungen schrittweise umzusetzen, ohne dass bereits zugelassene Berater ihre Arbeit einstellen müssen.
Veränderung der Zuständigkeit
Ab dem 1. Juli 2023 übernimmt die Deutsche Energie-Agentur (dena) die Zuständigkeit für die Zulassung von Energieberatern für das Förderprogramm der Energieberatung für Wohngebäude. Die dena wird sicherstellen, dass alle Energieberater gemäß den neuen Vorgaben arbeiten und so eine einheitliche und qualitativ hochwertige Umsetzung der Förderprogramme gewährleistet wird.
Neuer Online-Auftritt und Antragsverfahren
Ab Juli 2023 wird das BAFA einen neuen Online-Auftritt für die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude bereitstellen. Dies wird es den Antragstellern ermöglichen, Förderanträge online einzureichen und ihre Verwendungsnachweise ebenfalls über die neue Website hochzuladen.
Fazit: Optimierte Förderung für Energieberatung in Wohngebäuden
Die neuen Änderungen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude zielen darauf ab, den Förderprozess effizienter und zugänglicher zu gestalten. Durch die direkte Auszahlung der Zuschüsse und den vermehrten Einsatz qualifizierter Energieeffizienz-Experten wird die Qualität der Beratung verbessert. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) und die Einführung neuer Online-Verfahren werden den gesamten Prozess modernisieren und vereinfachen, was es Hausbesitzern erleichtert, energetische Sanierungen zu planen und umzusetzen.
Die neuen Regelungen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude bieten eine optimale Unterstützung für Hausbesitzer, die ihre Gebäude energetisch sanieren und dadurch ihren Energieverbrauch langfristig senken möchten.
Quelle:
Die genauen Details und Regelungen der neuen Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) ab Juli 2023 sind im Bundesanzeiger nachzulesen. Weitere Informationen und die vollständige Verordnung finden Sie im amtlichen Teil des Bundesanzeigers unter folgendem Link: Bundesanzeiger – Amtlicher Teil.