Nur im Doppel echt effizient
erst die Dämmung und dann erst die Wärmepumpe!
Wer sich für die energetische Sanierung seines denkmalgeschützten Gebäudes entscheidet, ist gut beraten, einen für Baudenkmäler zugelassenen Energieberater heranzuziehen, um sich einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen. Den es heißt nicht Dämmung oder Wärmepumpe, sondern beides.
Der Sanierungsfahrplan stellt die Effekte der einzelnen Maßnahmen deutlich heraus und kann grob Kosten beziffern. Der Sanierungsfahrplan berücksichtigt den Ausgangszustand des Hauses und die technischen und finanziellen Möglichkeiten des jeweiligen Gebäudes.
In maximal 5 Maßnahmepaketen werden die einzelnen Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge gebracht, damit nicht der zweite Schritt vor dem ersten getan wird.
Im Sanierungsfahrplan werden die Effekte auf den Energiebedarf übersichtlich dargestellt. Der Sanierungsfahrplan bietet damit eine wertvolle und stichhaltige Argumentationsgrundlage für die Verhandlung mit der Denkmalbehörde.
Grob lässt sich eine sinnvolle Sanierungsreihenfolge auf folgende kurze Formel bringen:
Erst dämmen, dann erst die Heizung. Nur durch die Dämmung wird der Energiebedarf des Gebäudes und auch die für die Beheizung des Gebäudes erforderliche Leistung deutlich reduziert. Erst durch die Dämmung werden überhaupt erst die Voraussetzungen geschaffen, um eine Wärmepumpe effizient mit Flächenheizsystemen beheizen zu können. Denn die Dämmung aller Hüllbauteile ist maßgeblich erforderlich, um mit einer Fußbodenheizung den Raum beheizen zu können, was dem effizienten Betrieb einer Wärmepumpe dient.
Dabei dürfen zunächst die ohnehin erforderlichen Maßnahmen wie die Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke sowie die Dämmung des Fußbodens die ersten zwei Maßnahmepakete darstellen. Soll mit einer Wärmepumpe geheizt werden, ergibt sich zwangsläufig als dritter Maßnahme die Dämmung der Fassade – als Innen- oder Außendämmung. Eine Mindestjahresarbeitszahl von 2,7 aufweisen. Im Jahr 2024 wird diese Anforderung auf 3,0 angehoben. Die Jahresarbeitszahl ist das Verhältnis der erzeugten Wärme zum Antriebsstrom. Je höher die Arbeitszahl ist, desto geringer sind die jährlichen Energiekosten. Damit die Jahresarbeitszahl ermittelbar ist, ist ein Wärmemengenzähler erforderlich.
Generell gilt, dass die einzelnen Maßnahmen nur nach BEG als Einzelmaßnahme förderfähig sind, wenn bauteilspezifische U-Werte erreicht werden.
Dies bedeutet, dass entsprechende Dämmstärken umgesetzt werden müssen:
Für Baudenkmäler gibt es abgemilderte Anforderungen für
- Dach – die technisch mögliche Dämmstärke,
- Fassade – entsprechend z. B. 6 cm Holzfaser- oder Mineralschaumdämmung,
- Fenster.
Für den Fußboden wäre eine Abmilderung wünschenswert, denn die möglicherweise einbringbare Dämmstärke ist im Bestand teilweise stark eingeschränkt. Sie hängt unter anderem davon ab, ob der Bestandsfußboden aus Holzdielen ggf. erhalten werden soll. Dann stellt sich die Frage, ob Dämmung in den Balkenzwischenraum eingeblasen werden kann. Wenn der Fußboden aufgenommen wird, können diverse Schüttungen oder gar Schaumglasschotter unter neuer Dielung zum Einsatz kommen.
Besser noch wäre – zumindest in den Wirtschafts- und Feuchträumen ein komplett neuer Bodenaufbau, in dem Dämmstärken umgesetzt werden können, die den normalen Einzelanforderungen an normalen Gebäuden entsprechen. Wo Keller vorhanden sind und die lichten Kellerhöhen dies hergeben, ist eine Dämmstärke entsprechend der normalen Anforderungen – getreu dem Motto: „Sollen heißt Müssen wenn man Kann“. Diese Maxime sollte sowohl für den Fußboden als auch fürs Dach in Bezug auf das Anstreben der normalen U-Wert-Anforderungen gelten.
Das bedeutet:
- Fürs Dach 28 bis 30 cm Wärmedämmung mit Mineralwolle mit einem Wärmeleitwert von 0,032 W/m²K,
- Für den Fußboden 13 cm Wärmedämmung mit z. B. EPS mit einem Wärmeleitwert von 0,035 W/m²K bei neuen Bodenaufbauten.
- Bei der Außenwand sollte unterschieden werden – je nach Gebäude, ob z. B. nur die straßenseitige Fassade verziert ist, die folgerichtig dann als einziger Wand eine Innendämmung erhalten werden.
Giebelwände und hofseitige Fassaden sollten möglichst außengedämmt werden in Hinblick auf künftige Verknappungen von Energieträgern und der damit einhergehenden Verteuerung. Alternativ ist anhand der Wandstärke ableitbar, ob es sich ggf. um ein zweischaliges Mauerwerk handelt, das mit einer Kerndämmung energetisch ertüchtigt werden kann.
Wenn es das echte Fachwerkhaus noch gibt, darf dies selbstverständlich an allen vier Seiten innen gedämmt werden, wenn das Tragwerk noch intakt ist. Wenn es sich um Mischformen handelt, sollte differenziert werden.
Die Effekte der einzelnen Maßnahmen können nach folgender Methode ermittelt werden:
- Man ermittle die einzelnen Bauteilflächen für Fußboden/Kellerdecke, Außenwand und Fenster sowie das Dach.
- Man ermittelt im zweiten Schritt in der Multiplikation aus Fläche und U-Werten die Wärmeverluste in Form der Heizleistung je Bauteil, bezogen beispielsweise auf die für die Heizlastberechnung anzusetzende Außentemperatur, die sich aus der Norm DIN 12831 ergibt und die lokal unterschiedlich ausfällt. Einige Bilanzierungssoftware-Produkte weisen die sog. Hüllflächenheizlast auch aus inkl. der lokal anzusetzenden Außentemperatur.
So kann sich z.B. für ein freistehendes Gebäude mit einem Vollgeschoss (dem Erdgeschoss) und einem ausgebauten Dachboden folgendes ergeben:
Es zeigt sich deutlich der Effekt der Dämmung der einzelnen Bauteile die letztendlich bei Wahl einer Wärmepumpe mit Erdkollektor oder Erdwärmesonde maßgeblich die Kosten der Anlage beeinflussen da diese von der Heizleistung abhängen. Halbe Leistung bedeutet demnach auch nur halb so viele Bohrmeter und damit halbe Kosten.
In Bezug auf die Heizlast je Raum lässt sich folgendes konstatieren:
Soll mit einer Fußbodenheizung der Raum beheizt werden, gibt es normative Vorgaben an die maximale Oberflächentemperatur für Aufenthaltsräume und für Bad. Wenn Holzfußböden verwendet werden sollen, dürfen ebenfalls nur begrenzte Oberflächentemperaturen gefahren werden, damit das Holz nicht reißt.
Behaglich sind Temperaturen an der Oberfläche von ca. 25-26°C.
Allgemein ist also eine Begrenzung der Raumheizlast von max. 60 bis 65 W/m² für normale Aufenthaltsräume ratsam. Diese ist aber sehr oft nur erreichbar, wenn auch die Außenwände gedämmt werden.
Es ist dringend angeraten, auf der Basis der konkreten U-Werte aller Hüllbauteile für jeden Raum die sogenannte Raumheizlast zu berechnen um diese mit den Vorgaben für eine behagliche Oberflächentemperatur in jedem Falle zu vergleichen oder auf der Basis der Raumheizlast eine Bemessung der Heizkörper / Wandheizung / Fußbodenheizung vorzunehmen. Pauschalwerte führen regelmäßig bei kleinen Räumen mit 2 Außenwänden (Eckräume) zu einer Unterversorgung mit Heizkörperleistung. Damit ist eine Fachplanung dringend geboten, um den Raum auf die gewünschten Raumtemperaturen zu bringen.
Die Wahl der Heizungsvorlauf- und Rücklauftemperatur, die das Ergebnis einer Planung im Idealfall ist, beeinflusst maßgeblich die künftigen Heizkosten aufgrund der erzielbaren Jahresarbeitszahlen.
Im Sanierungsfahrplan sollte auch der Hinweis auf eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung nicht fehlen, auch wenn keine Verpflichtung besteht diese umzusetzen. Die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eine dauerhafte Reduzierung der Luftfeuchte und damit den Kondensatanfall bei Verwendung einer Innendämmung. Außerdem ermöglicht sie auch eine effizientere Fahrweise der Wärmepumpe, weil eine zusätzliche Absenkung der Vorlauftemperatur ermöglicht wird. Das ist darin begründet, dass die Heizlast sich einerseits aus den Hüllflächenverlusten und andererseits aus den Lüftungsverlusten ergibt. Die Kombination ist entscheidend.